Partnership im Kanada-Lexikon

Die „partnership“ Unternehmensform kann man als Zwischenform von „proprieship“ und „corporation“ betrachten. Sie ist zwar komplexer als die „porprieship“ allerdings noch längst nicht wie die „corporation“ Geregelt wird diese Unternehmensform durch den „Partnership Act“ jeder einzelnen Provinz. Es stellt eine Erklärung zweier Personen dar, welche beinhaltet, dass sie ein Unternehmen zur Gewinnerzielung führen. Jeder dieser Partner ist in dem Masse, wie es vertraglich vereinbart wurde, an Gewinn und Verlust beteiligt. In diesem Verhältnis werden auch die Steuern getragen. Die Verantwortung im Unternehmen ist, unabhängig von den Beteiligungen, gleich verteilt. Dies bedeutet aber auch, dass jeder Partner, voll für die Schulden des Unternehmens haftbar gemacht werden kann. Allerdings gibt es auch noch die „limited partnership“, in dieser Unternehmensform existieren Vollpartner und „limted partner“. Diese haften nur in Höhe ihrer Einlage, sind allerdings auch nicht befugt im Namen des Unternehmens zu handeln. Registrieren muss men eine „Partnership“ nicht, jedoch muss eine Ausführung des Partnervertrages beim zustädnigen Amt hinterlegt sein. Bekannt macht man die Partnerschaft durch eine Anzeige in der „Gazette“, dies ist eine offizielle Publikation der Provinzregierungen. Rechtlich gesehen gibt es keinerlei Unterschieden zwischen „propriertorship“ und „partnership“, so haben beide den Nachteil der unbeschränkten Haftung. Schützen kann man sich nur, indem man eine gute Versicherung abschließt oder sein Eigentum auf andere Personen überträgt. Zudem ist es nachteilig, dass die Handlung eines Partners bindend für alle anderen ist. Aus diesem Grund ist es auch sehr schwierig geeignete Partner zu finden.


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