Zoll im Kanada-Lexikon

In Sachen Zollvorschriften besteht eine Informationspflicht der Reisenden. Frei nach dem Motto Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dies gilt auch für Kanada. So ist die Einfuhr von Taschen- und Jagdmessern erlaubt, Messer mit Federmechanismus hingegen bedürfen der Erlaubnis. Die Einfuhr muss in diesem Fall deklariert werden. Personen ohne ständigen Wohnsitz in Kanada sind verpflichtet alle mitgeführten Feuerwaffen zu deklarieren. Sollte dies nicht der Fall sein werden sie beschlagnahmt. Hinzu kommt eine strafrechtliche Verfolgung. Besucher, welche keine kanadische Lizenz besitzen, müssen zusätzliche ein „non-resident firearms declaration form“ ausfüllen und bei Grenzübertritt vorlegen.

Die Deklaration gilt, nach der Bearbeitung des Zollbeamten und einer Gebühr von 25 Can$, als Waffenlizenz für 60 Tage. Achtung ist jedoch geboten, da die meisten Provinzen zusätzliche Bestimmungen in Bezug auf das Mitführen von Feuerwaffen haben. Was Gegenstände des persönlichen Bedarfs betrifft, so können Reisende begrenzte Waren zoll- und steuerfrei einführen. Diese bedürfen jedoch ebenfalls einer Deklaration. Geschenkartikel zum Beispiel dürfen einen Wert von je 60 Can$ nicht überschreiten. Trifft dies zu, können sie zollfrei eingeführt oder verschickt werden. Gegenstände des Eigenbedarfs dürfen zollfrei eingeführt werden. Es empfiehlt sich jedoch die Originalrechnungen mitzuführen. Auch diese Gegenstände müssen jedoch deklariert und bei der Ausreise wiederum vorgezeigt werden. Eine Kaution kann in diesem Fall jedoch gefordert werden.

Nahrungsmittel und landwirtschaftliche Produkte bedürfen prinzipielle der Deklarierung. 1,1 Liter Spirituosen oder 1,5 Liter Wein bzw. 8 Liter Bier dürfen von Einreisenden zollfrei eingeführt werden. Sie müssen aber angemeldet werden. Zusätzlich können 9 Liter alkoholische Getränke eingeführt werden. Dafür sind allerdings Einfuhrzoll und Getränkesteuer, sowie eine Gebühr an die Provinzregierung fällig. Diese Einfuhr ist jedoch nur Volljährigen überhaupt gestattet. Des Weiteren dürfen 50 Zigarren/ Zigarillos oder 200 Zigaretten bzw. 200g Pfeifentabak zollfrei eingeführt werden. Achtung auch Zahlungsmittel über einem Gegenwert von 10.000 Can$ müssen deklariert werden.



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