Einwanderung im Kanada-Lexikon
Die Einwanderung nach Kanada ist ganz klar geregelt. Kriterien für die Einwanderung können jeder Zeit eingesehen werden. Somit ist eine eigene Überprüfung bereits vor der Antragstellung möglich und empfehlenswert. Es existiert zum Beispiel ein Skilled Worker-Programm, welches die Einwanderung von Menschen mit gefragten Berufen regelt. Anhand des kanadischen Arbeitsmarktes ist eine Mindestpunktzahl festgelegt, diese muss der Einwanderungsinteressierte erreichen. Die individuelle Punktzahl setzt sich aus den Punkten von Berufserfahrung, Bildungsstand, Sprachkenntnissen, Alter, Verwandten und vorherigen Aufenthalten in Kanada zusammen.
Sollte ein Arbeitsangebot einer kanadischen Firma vorhanden sein, erhöht dies wiederum die Punktzahl enorm. Außerdem muss der Interessent am Skilled Worker-Programm vorweisen, dass er für eine gewisse Zeit finanziell für sich selbst sorgen kann. Die Summe beträgt zurzeit CAD 10.168 für allein stehende Personen. Für eine vierköpfige Familie beläuft es sich auf CAD 18.895. Zusätzlich müssen polizeiliche Führungszeugnisse aus allen Ländern vorgelegt werden, in welchen der Interessent nach seiner Volljährigkeit für länger als sechs Monate gelebt hat. Daraufhin erfolgt die Einwanderung in zwei Schritten. Zuerst kommt es zur Erteilung einer unbefristeten Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung.
Nach den ersten drei Jahren als „Permanent Resident“ ist es möglich einen Einbürgerungsantrag zu stellen. Noch nicht eingebürgerte Einwanderer haben Residenzpflicht. Wird dieser Residenzpflicht keine Folge geleistet, kann dies zur Entziehung des „Permanent Resident“-Status führen und somit zu einer Ausweisung in das Herkunftsland. Die Residenzpflicht besteht darin, dass Nachweise für vorgegebene Zeiträume in Kanada vorgelegt werden müssen, oder man mit einem kanadischen Staatsbürger verheiratet ist.